Vorsicht Scheinkandidaten

Kann man bei Wahlen mogeln? Entscheiden Sie selbst:

Wie?

Eine in der Öffentlichkeit bekannte Person, z.B. ein hauptamtlicher Bürgermeister (Frank Nase, CDU), lässt sich zum Schein als Kandidat zur Gemeinderatswahl aufstellen.

Eigentlich will der „Scheinkandidat“ gar nicht gewählt werden, denn seine Tätigkeit schließt ein gleichzeitiges Mandat im Gemeinderat aus. Und das nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich! Zusätzlich erklärt er das sogar durch Unterschrift, s. Bild am Textende.


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Chancengerechtigkeit

Der Zugang zu optimaler Vorschulbildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Aus diesem Grund beantragte unsere Fraktion, das letzte Kitajahr in Barleben beitragsfrei anzubieten. Dies wurde jedoch in der Märzsitzung des Gemeinderates von den Fraktionen CDU, SPD/LINKE und FDP mehrheitlich abgelehnt.

Eine erstaunliche Begründung aus der Verwaltungsvorlage: „Die Reduzierung des Elternbeitrages führt zu einer Abwertung der institutionellen Bedeutung der Kindertagesstätten sowie der beruflichen Wertschätzung des Erzieherberufs.“ Außerdem, so der Bürgermeister Frank Nase (CDU) ist so viel in unsere Kitas investiert worden, diese hohe Qualität hat eben auch seinen Preis. Ein weiteres „Argument“: Es hat sich doch kein Elternteil über die Kitagebühren beschwert (Verwaltung, Herr Schuhmann). Konkret geht es um eine Summe von ca. 85 000 €, die dafür jährlich zur Verfügung gestellt werden müsste. Zum Vergleich, das Haushaltsvolumen 2024 beträgt ca. 43 Mio. €! Die Hintergründe:


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Radweg verhindert!

Endlich sollte im Süden des Breiteweges ein Geh- und Radweg gebaut werden. Wenn da nicht zwei große Kastanien wären, an denen der Weg vorbeiführen kann. So empfahl es schon 2023 die Verwaltung in einer Beschlussvorlage. Auch ein unabhängiges Gutachten sah die Bäume als erhaltenswert mit einer Lebenszeit von mehr als 40 Jahren an.

Die Wichtigkeit solcher Großbäume für das Ortsklima sollte mittlerweile vielen Bürgern bekannt sein. Wohl nicht der Mehrheit der Ortschafts- und Gemeinderäte. Außer unserer Fraktion stimmten damals CDU, SPD/LINKE und FDP unter teils fadenscheinigen Argumenten dagegen, diese Bäume zu erhalten.

Nun musste bei der weiteren Planung aber das Okay des Landkreises (Naturschutzbehörde) eingeholt werden. Diese wies auf den gesetzlich geregelten Schutz des Naturdenkmals „Linden-Kastanien-Allee“ hin, der im Nordabschnitt auch durch Verwaltungsgerichtsurteil bestätigt war. Daraufhin sah man im Ortschaftsrat Barleben die Sache pragmatisch und stimmte einer Geh- und Radwegeführung unter Erhalt der Bäume zu. Nun kam am 7.5.2024 im Gemeinderat die Planung erneut, jetzt mit dem Erhalt der Bäume, zur Abstimmung.
(NACHTRAG: Redebeiträge Gemeinderat, siehe GemeinderatsTV)


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Gemeinderat lehnt Forderung nach Lärmschutzwänden ab

Aber:

Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung können alle Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 28.04.2024 schriftlich oder per E-Mail an bauamt@barleben.de – Stellung zum 1. Lärmaktionsplan der Gemeinde Barleben beziehen und Maßnahmen aufzeigen, die in Bezug auf die Lärmreduzierung an den erfassten Hauptverkehrsstraßen zur Prüfung an die Baulastträger übermittelt werden sollen. Dies könnte z.B. die Forderung nach Lärmschutzwänden einschließen.

Hintergründe:

Im Rahmen der Lärmkartierung, zu der die Gemeinde Barleben rechtlich verpflichtet ist, wurde eine strategische Lärmkarte „berechnet“, d.h. es erfolgten keine konkreten Messungen. Schon aufgrund dieser strategischen Lärmkarte konnte jedoch festgestellt werden, dass jeder 2. Einwohner der Gemeinde Barleber von Lärmbelastungen oberhalb des kartierungspflichtigen Schwellenwertes betroffen ist. Die Gefahren für die Gesundheit wurden ebenfalls aufgezeigt. Wir haben in einem vorherigen Beitrag dazu berichtet.

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Keine kommunale Wärmeplanung?

Am 17.11.2023 beschloss der Bundestag das Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“). Hier wird im § 4 die Pflicht einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung vorgegeben. Dazu gab es ein Fördermittelprogramm, das 90prozentige Förderung ermöglichte. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Unsere Fraktion wollte nun wissen, ob die Verwaltung einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Bürgermeister F. Nase (CDU) erklärte in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023, dass dazu keine Mittel im Haushalt eingestellt waren. Auch führte er aus, dass er solche Fördermittel nur als Kostentreiber ansieht. Weiterhin erläuterte er, dass die Gemeinde Barleben rechtlich nicht verpflichtet wäre, so etwas zu tun und zu keiner der im Gesetz genannten Größenklassen (Einwohnerzahl) gehören würde, die einen Wärmeplan vorlegen müssen, außerdem gäbe es in Barleben ja schon Wärmenetze.

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PV-Anlagen nicht für Jeden

Mit der rechtsverbindlichen 15. Änderung des B-Planes Nr. 15 („Ortskern“) werden nun im alten Ortskerns PV-Anlagen auch straßenseitig zugelassen, aber nur in „geordneter“ Form (s. unser Beitrag hier ). Wer dennoch eine Anlage errichten möchte, muss erst einen Antrag stellen, der dann je nach Nase Projekt kostenpflichtig beschieden wird. Bei Widersprüchen ist übrigens die Bauaufsicht des Landkreises zuständig, die schon oft anders entschieden hat…

Diese Änderung im B-Plan, so schreibt es das Baugesetzbuch vor, musste vor der endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat öffentlich ausgelegt werden. Alle Bürger, die sich dazu im Rahmen der Auslegung äußerten, haben die Restriktion von PV-Anlagen im alten Ortskern als nicht zeitgemäß erachtet. Die Abwägung der Einwände fand kürzlich im Gemeinderat statt. Die Verwaltung bestätigte zwar, dass PV-Anlagen wichtig sind, aber unser schönes Ortsbild dürfe davon nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Meinung schlossen sich außer unserer Fraktion alle anderen Gemeinderäte an. Ganz ausführlich wurde von F.-U. Keindorff (FDP) wiederholt darauf hingewiesen, wie störend und hässlich die im Bild gezeigte PV-Anlage in der Burgenser Str., seinem Wohnumfeld, ist.

Die Solarpanele des Grauens

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Barleben verteilt Geschenke

In der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2023 wurde die Wohnbaufördersatzung (5000 € je neu errichtetes Einfamilienhaus) wieder in Kraft gesetzt. F.-U. Keindorff (FDP): „es soll ein Geschenk sein“ (in Richtung Kommunalwahl 2024?). FDP, SPD, Linke und CDU stimmten dafür, FWG und Grüne dagegen.

Die Hintergründe:

Die Gemeinde Mittelland (damals der Zusammenschluss der 3 Ortschaften Barleben, Ebendorf und Meitzendorf) hatte 2004 eine Wohnbaufördersatzung erlassen, wonach jedem Eigenheimbauer ein kommunaler Zuschuss von 5000 € gezahlt wird. Die Steuern sprudelten vor allem aufgrund des Bauerimperiums (Volksstimme), man konnte es sich leisten. So sollte damals die Anzahl der Einwohner erhöht und auch einer Eingemeindung nach MD entgegengewirkt werden.

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Lärmkartierung in Barleben

Streit über Lärm, wer kennt das nicht. Lärm stellt ein gesundheitliches Risiko dar und ist oft Streitpunkt nachbarschaftlicher Probleme. Aufgrund der Überführung von EU- in nationales Recht, sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die ein hohes KFZ-Aufkommen besitzen verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Nach neuesten Berechnungen und der Auswertung des Verkehrs vor allem auf der A2, B71 und B189 fällt auch die Gemeinde Barleben darunter.

Von Lärmbelastung spricht man, wenn tagsüber ein Pegel von 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) erreicht wird. Aus der nachfolgend dargestellten Tabelle ist zu entnehmen, dass dies für tausende Menschen in Barleben zutrifft.

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Anordnung von PV-Anlagen wird reglementiert!

Im Sanierungsgebiet „alter Ortskern“ sollen zwar neuerdings straßenseitig Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zugelassen werden, aber deren Aufstellung nur in beschränkter Weise. Der Antrag unserer Fraktion, die Aufstellung von PV-Anlagen im alten Ortskern nicht zu beschränken, wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.06.2023 abgelehnt.

Hier die Einzelheiten:

Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der angespannten Klimaentwicklung und der durch den Ukrainekrieg eingetretenen Energiekrise von der Bunderegierung zum überragenden öffentlichen Interesse und zur öffentlichen Sicherung der Energieversorgung des Landes erklärt worden.

… das völlige Chaos bedroht Barleben !

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Hauptsatzungsänderung: veränderte Befugnisse, rechtssichere Bekanntmachungen

Grundlage der Arbeit eines Gemeinderates ist das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). Dies lässt in manchen Bereichen allerdings einen gewissen Ausgestaltungsspielraum zu, den der Gemeinderat in einer Hauptsatzung festlegt. Darin werden z.B. die Größe und Zuständigkeiten der Ortschaftsräte oder die Anzahl und Größe der in der Gemeinde arbeitenden Ausschüsse geregelt. Auch die Wertgrenzen bei Rechtsgeschäften bzw. die Entgeltgruppen bei Personalentscheidungen (Einstellungen/Entlassung), die in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen, werden dargestellt. Kurz gesagt wird also festgelegt, wer in den Grenzen der KVG LSA wieviel Macht bekommt!

Unser Bürgermeister F. Nase (CDU) schlug im November vor, in der bestehenden Hauptsatzung Änderungen vorzunehmen, die seine Kompetenzen stark erweitern sollten. So z.B. die Zuständigkeit bei Rechtsgeschäften, hier wünschte er statt bis zu einer Wertgrenze von 25 000 € neu bis 65 000 € allein zu entscheiden. Bei Personalangelegenheiten wollte er auch noch die Stellen für leitende Angestellte allein, also ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben.

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