Mit der rechtsverbindlichen 15. Änderung des B-Planes Nr. 15 („Ortskern“) werden nun im alten Ortskerns PV-Anlagen auch straßenseitig zugelassen, aber nur in „geordneter“ Form (s. unser Beitrag hier ). Wer dennoch eine Anlage errichten möchte, muss erst einen Antrag stellen, der dann je nach Nase Projekt kostenpflichtig beschieden wird. Bei Widersprüchen ist übrigens die Bauaufsicht des Landkreises zuständig, die schon oft anders entschieden hat…
Diese Änderung im B-Plan, so schreibt es das Baugesetzbuch vor, musste vor der endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat öffentlich ausgelegt werden. Alle Bürger, die sich dazu im Rahmen der Auslegung äußerten, haben die Restriktion von PV-Anlagen im alten Ortskern als nicht zeitgemäß erachtet. Die Abwägung der Einwände fand kürzlich im Gemeinderat statt. Die Verwaltung bestätigte zwar, dass PV-Anlagen wichtig sind, aber unser schönes Ortsbild dürfe davon nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Meinung schlossen sich außer unserer Fraktion alle anderen Gemeinderäte an. Ganz ausführlich wurde von F.-U. Keindorff (FDP) wiederholt darauf hingewiesen, wie störend und hässlich die im Bild gezeigte PV-Anlage in der Burgenser Str., seinem Wohnumfeld, ist.